Häufig gestellte Fragen
ALLE ANTWORTEN AUF IHRE FRAGEN
Was muss ich tun, um eine Ergotherapie mit Hausbesuch in Anspruch zu nehmen?
a) Die ärztliche Verordnung:
Vor Therapiebeginn benötigen Sie eine Verordnung, von Ihrem praktischen Arzt oder vom Facharzt.
z.B. `´10 Einheiten Ergotherapie á 60 Minuten mit Hausbesuch``.
b) Die chefärztliche Bewilligung:
Dieser Verordnungsschein muss von Ihrer zuständigen Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden (AM BESTEN ANRUFEN UND FRAGEN, OB EINE BEWILLIGUNG NOTWENDIG IST- bzgl. Covid 19).
Die Teil-/Rückerstattung der Therapiekosten ist je nach Krankenkasse unterschiedlich.
Wer zahlt meine Behandlung?
Sie müssen zunächst die gesamte Therapie selbst vorfinanzieren.
Am Ende der Behandlung erhalten Sie von mir die Sammelrechnung. Diese senden Sie gemeinsam mit der bewilligten Verordnung zu Ihrer Krankenkasse, um eine Teilrefundierung zu erhalten.
Wer bekommt Ergotherapie?
Ergotherapie wird Menschen jeder Altersgruppe verordnet, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind und/oder ihre Handlungsfähigkeit erweitern möchten.